Der Weg zur Abschlussprüfung:
Im Anschluss an die erfolgreiche Teilnahme an den Modulen und den bestandenen Modulprüfungen erwerben sich die Absolvierenden das „Recht zur Antragstellung“ auf die Abnahme der Abschlussprüfung, die ebenfalls in der Weiterbildungsstätte abgelegt wird. Die Abschlussprüfung beinhaltet die Anfertigung einer Abschlussarbeit in einem Umfang von ca. 30 Seiten (Fließtext) zu einem selbst vorgeschlagenen Thema. Dieses sollte einen deutlichen Bezug zum Handlungsfeld der „psychiatrischen Pflege“ besitzen und Verknüpfungen mit den Inhalten der fachverwandten Bezugsfächer aufweisen, die innerhalb der Weiterbildung unterrichtet worden sind. Innerhalb eines mündlichen Kolloquiums von der Dauer von 30 Minuten „verteidigen“ die Prüflinge ihre Arbeit dann vor dem Prüfungsausschuss, der sich ausschließlich aus den Dozentinnen und Dozenten der Weiterbildungsstätte zusammensetzt. Der Prüfungsvorsitz wird durch ein unparteiisches Mitglied der bremischen senatorischen Behörde für Gesundheit geführt.
Dieses bedeutet, dass alle Absolvierenden von Menschen geprüft werden, die sie bereits aus den Unterrichten kennen. Die behördlichen Prüfungsvorsitzenden sind zudem sehr erfahren und mit den Inhalten der Weiterbildung vertraut. Unser Ziel ist es, eine möglichst entspannte und angstfreie Prüfungsatmosphäre zu schaffen und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Dialog über ihr Prüfungsthema zu führen.
Die Teilnehmenden werden im Verlauf Ihrer Ausbildung auf fast alle Eventualitäten vorbereitet und die Weiterbildungsstätte begleitet sie angemessen und individuell auf dem Weg zur Abschlussprüfung. Durch die gemeinsamen Entwicklungs- und Lernprozesse innerhalb der Grund –und Fachmodule werden alle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben, um den Anforderungen der Weiterbildung und ihrer Prüfungsstruktur gerecht werden zu können.
Alle Modul- und Abschlussprüfung können natürlich auch bei Bedarf 1 x wiederholt werden nach gemeinsamer und gründlicher Reflexion einer „missglückten“ Prüfung durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und den Mitgliedern der Weiterbildungsstätte.