Was sind die Eingangsvoraussetzungen?
Die Voraussetzungen für den Besuch unseres Weiterbildungslehrgangs sind die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ oder „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ , „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ oder „Altenpfleger“ oder „Altenpflegerin“.
Seit 2016 ist die Weiterbildung ebenfalls für „Heilerziehungspflegerinnen- und Heilerziehungspfleger“ geöffnet.
Zusätzlich ist der der Nachweis über einer mindestens 1-jährigen Tätigkeit in der Pflege unter den oben angegebenen Berufsbezeichnungen erforderlich.
Ein Interesse am Themenfeld der psychiatrischen Pflege sollte selbstverständlich vorhanden sein.