Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher.
Ab dem 01.01.2020 gilt in der Freien Hansestadt Bremen eine veränderte Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung. Grund ist das Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes ebenfalls zum 01.01.2020.
Diese gesetzlichen Änderungen, welche einen wichtigen und fachlich richtigen Schritt zur weiteren Professionalisierung des Berufsfeldes (auch psychiatrisch) Pflegender darstellen, machen es notwendig, dass wir unsere Modulinhalte und Weiterbildungsstrukturen entsprechend anpassen.
In Kürze die wichtigsten Änderungen:
1.) Die bisherigen Grundmodule 1 (GM1) und 2 (GM2) werden gestrichen.
2.) Ein gemeinsames Grundmodul (220 Std.) tritt an deren Stelle.
3.) Die Qualifikation „Praxisanleitung“ (80 Std.) stellt zukünftig ein optionales Wahlmodul dar.
4.) Die Weiterbildungsdauer reduziert sich ohne das Wahlmodul „Praxisanleitung“ auf 740 Stunden.
5.) Die Weiterbildungsdauer erhöht sich bei der Buchung des Wahlmoduls „Praxisanleitung“ auf 820 Stunden.
6.) Das Fachmodul 1 (Grundlagen psych. Pflege) erhöht sich um 40 Stunden auf 200 Stunden (inkl. BWL-Grundlagen)
Wir bieten im Jahr 2019 letztmalig ab Herbst das GM1 an und schließen gleichermaßen das laufende GM2 ab. Im Rahmen einer Übergangsfrist können alle Teilnehmenden bis zum 31.12.2020 im Rahmen der bisherigen Regelungen ihre Grundmodule abschließen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der Änderungen keine Neuaufnahmen in das laufende GM2 oder GM1 aufnehmen können. Ein Weiterbildungsstart ist ab Frühjahr 2020 für neue Teilnehmende problemlos möglich.
Mehr Informationen zur Fachweiterbildung 2020 gibt es hier (Lehrgangsbeschreibung als PDF).
Vielen Dank
Martin Adamowsky